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Mit der Gopro gegen Fahrrad-Unfälle? Versicherer winken ab

Nicht wenige Radfahrer montieren in Städten Actioncams an Rad oder Fahrer. Sie hoffen, damit etwas gegen gefährliches Verhalten von Autofahrern in der Hand zu haben oder sogar davon abzuschrecken. Solches Filmen ist noch gesetzeswidrig. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) sieht allerdings Chancen im Einsatz von solchen Dashcams – wenn auch im Auto.
Derzeit ist das dauernde Filmen Anderer im Verkehr zu eigenen Sicherheit noch verboten – für Radfahrer genauso wie für Kraftfahrzeugsfahrer. Jetzt macht sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherer für den begrenzten Einsatz von Dashcams stark. Laut einer Mitteilung des GDV könnten die deutschen Kfz-Versicherer mithilfe von Dashcams bei vielen Unfällen schneller und einfacher feststellen, wer wie viel Schuld an einem Unfall trägt. „Dashcams liefern objektive und leicht auszuwertende Informationen und könnten diverse unfall-analytische Gutachten überflüssig machen“, sagt Uwe Cremerius, Leiter der Kommission Kraftfahrt Schaden im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Damit die Versicherer Dashcam-Aufnahmen verwenden können, müsse aber zunächst ein verbindlicher datenschutzrechtlicher Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. Der Verband will deshalb nach eigenen Angaben die Nutzungsmöglichkeiten von Dashcams unter anderem beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar diskutiert.

Kamera. Fahrrad. Gopro
Nicht wenige Radfahrer zeichnen ihre täglichen Wege schon mit Actioncams wie diesem Modell von GoPro auf. Bild: shutterstock.com/Tooykrub

Bislang sei die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen in Deutschland nicht eindeutig rechtlich geregelt: Die Kameras sind zwar nicht verboten, doch wer während der Fahrt Personen und Kennzeichen durchgehend aufzeichnet, verstößt gegen den Datenschutz. Erlaubt ist nur, die Kamera unmittelbar vor oder während einer Gefahrensituation einzuschalten. „Das ist völlig unrealistisch“, kritisiert Cremerius. „In einer Gefahrensituation versuchen die Fahrer, den Unfall zu verhindern und werden kaum daran denken, die Dashcam einzuschalten.“ Cremerius schlägt vor, solche Kameras zuzulassen, die eine Fahrt lediglich für einen kurzen Zeitraum aufzeichnen und ältere Aufnahmen kontinuierlich löschen.

Dashcams helfen bei der Aufklärung, verhindern aber keine Unfälle

Radfahrer montieren ihre „Dashcams“ vornehmlich am Lenker oder Helm. Nicht wenige verbinden damit die Hoffnung, andere Verkehrsteilnehmer zu mehr Rücksicht zu bewegen. Das lässt sich aus vielen Facebook-Posts zu dem Thema herauslesen. Hier machen Radfahrer ihrem Ärger Luft, wenn etwa Autofahrer den Sicherheitsabstand nicht einhalten oder die Vorfahrt missachten. Besteht also Hoffnung für die Radfahrer auf Änderung? Dem erteilt der Verband eine klare Absage. Auf die Verkehrssicherheit dürften sich die Dashcams aus Sicht der Versicherer nicht positiv auswirken, heißt es. Wie eine Auswertung mehrerer Studien durch die Unfallforschung der Versicherer (UDV) ergäbe, änderten Fahrer nach dem Einbau einer Dashcam ihr Verhalten höchstens kurzfristig. „Am grundsätzlichen Fahrstil ändern Dashcams überhaupt nichts“, so Siegfried Brockmann, Leiter der UDV.

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