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Neue StvZO-Änderung macht besseres Fahrradlicht möglich

Seit dem 1. Juni hat sich die StVZO für Fahrräder geändert. Die neue Regelung bringt vor allem in Sachen Beleuchtung einen Fortschritt. Sie macht einerseits das Benutzen von Licht einfacher. So muss etwa tagsüber kein Batterielicht mehr mitgeführt werden. Andererseits ermöglicht sie bessere Lichttechnik. Wir fragten Marcus Wallmeyer, Inhaber und Entwickler von Supernova, nach den wichtigsten Neuerungen. 

Marcus Wallmeyer. Foto: privat
Marcus Wallmeyer. Foto: privat

Die StVZO wurde in Bezug auf Fahrräder und E-Bikes am 10. März geändert – was sind die wichtigsten Neuerungen?
Zunächst einmal ist wichtig: Das Gesetz wurde gerade erst wirksam. Es wird eine ganze Weile dauern bis neue Fahrradscheinwerfer auf den Markt kommen, welche die neuen Regeln voll ausnutzen. Eine der wichtigsten Neuerungen aus meiner Sicht ist, dass auch Fernlicht für Fahrräder und E-bikes zugelassen sein wird.
Bedeutet das, man kann dann ab sofort seine off-Road Lampe als Fernlicht nutzen?
Nein, auch das Fernlicht muss natürlich zugelassen sein. Da wir mit unserem M99 Fernlicht für schnelle E-Bikes, also die kennzeichenpflichtigen Modelle, schon Vorarbeit gemacht haben hoffen wir, relativ bald eine passende Lösung auch für die 25 km/h Klasse bieten zu können. Es aber zum Beispiel noch nicht klar, welche Messwerte von so einem Fernlicht genau erfüllt werden müssen.
Tagfahrlicht wird nun erstmals ausdrücklich erwähnt – das gab es doch schon länger?
Das bisherige Tagfahrlicht war nicht im Gesetz definiert. Lichthersteller mussten sich an die maximalen Lichtwerte des normalen Abblendlichtes halten. Nach der Neuen Gesetzgebung darf Tagfahrlicht genauso hell sein wie das von Autos. Wir können nun zum Beispiel unser ECE R87 konformes Tagfahrlicht des M99 PRO für S-Pedelecs auch in Scheinwerfer für die 25 km/h Klasse einsetzen. Ein weiterer Schritt zur Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer.
Blinker sind nun ebenfalls erlaubt – wird das Fahrrad zum Moped?
Blinker sind nur eine Option und bei Spezialfahrzeugen wie Lastenrädern und da sind Blinker durchaus sinnvoll. Derartige Räder wird es immer mehr geben.
Ändert sich für die Rücklichter etwas?
Echtes Bremslicht! Auch das war bisher nur durch eine großzügige Gesetzesauslegung und mit starken Einschränkungen möglich. Nun dürfen Fahrräder echtes Bremslicht nach ECE R50 haben, wie es auch S-Pedelecs haben. Das ist gerade im Stadtverkehr ein großer Sicherheitsgewinn.
Gibt es weitere Neuerungen über die sich die Radfahrer freuen können?
Die Einstellvorschrift ist nur endlich klar formuliert und besagt einfach, dass man das Licht so einstellen soll, dass es andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Wenn man also darauf achtet, dass die hell-dunkel Grenze unterhalb der Montagehöhe des Scheinwerfers liegt passt das.

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