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Dynamo-Scheinwerfer im Test: Licht & Schatten

Sechs Volt, drei Watt – mehr gibt ein Dynamo nicht her. Mit dieser Energie eine Straße auszuleuchten, ist eine technische Herausforderung, der nicht alle Hersteller gewachsen sind. Dabei entscheiden weder Preis noch Lux-Wert, was eine Funzel ist. 13 Scheinwerfer im RADtouren-Test.

Text: Ingo Effing

Unmerklich zwackt der kleine Dynamo an der Radnabe ein paar Watt der am Pedal verrichteten Beinarbeit ab und verwandelt sie in elektrische Energie. Zu jeder Zeit, ohne abfallende Batterien, ohne Steckdose, ohne Energiespeicher – der eigene mit Muskelkraft erzeugte Ökostrom sozusagen. Ein autarkes Minikraftwerk. Die Freude an der Nachtfahrt ist um so größer, werden die pumpenden Oberschenkel dann noch mit einem strahlenden Lichtstrom belohnt, der die Dunkelheit vom Radweg spült.

Wir haben 13 Dynamo-Scheinwerfer von 15 bis 50 Euro mit Beleuchtungsstärken zwischen 30 und 80 Lux getestet und klären, was die Beleuchtung am Fahrrad können soll – und gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) können muss. Wo­rauf kommt es an, und wie orientiert man sich beim Kauf eines Scheinwerfers?

Was ist vorgeschrieben?

Wie die Beleuchtung am Fahrrad genau auszusehen hat, ist in der StVZO unter §67 geregelt. Dort heißt es direkt im ersten Satz, dass Fahrräder im öffentlichen Straßenverkehr nur in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. Das bedeutet für alle Räder ohne Beleuchtung – wie Mountainbikes und Rennräder – im Grunde das Aus für die Straße. Zumindest bis 2017. Seitdem sind auch abnehmbare, mit Batterie oder Akku betriebene Leuchten zugelassen. Vorne dürfen es sogar zwei Scheinwerfer mit weißem Abblendlicht sein, außerdem ist an der Front ein weißer Rückstrahler Pflicht. Die Schlussleuchte hat rot zu strahlen und darf mit dem ebenfalls roten Rückstrahler kombiniert sein. Blinkende Beleuchtung am Fahrrad ist weder vorne noch hinten erlaubt. Die Begründung: Das Flackern irritiert den Beobachter und konstantes Licht ist im Straßenverkehr besser auszumachen.

Richtig eingestellt?

Bei Dunkelheit von entgegenkommenden Radfahrern geblendet zu werden, gehört heute leider zu den lästigen Begleiterscheinungen leistungsstarker LED-Scheinwerfer. Ein unachtsamer Radler im Gegenverkehr hat seine Beleuchtung nicht im Griff und die eigene Sicht auf den dunklen Radweg geht gegen Null. Um das zu vermeiden und die Neigung der Lampe korrekt einzustellen, muss nicht unbedingt ein Fachmann ran. In der StVZO heißt es dazu lediglich: Der Scheinwerfer muss so eingestellt werden, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Es reicht also, wenn die Lampe etwas geneigt ist und der Lichtschein vor dem Fahrrad leicht abfällt. Das Zentrum des Lichtkegels sollte ungefähr zehn Meter vor dem Rad auf der Straße liegen.


Den kompletten Test lesen Sie im RADtouren-Magazin 6/2020.
Im Test:

  • Lunivo DIA F70d, 39,95 Euro
  • Trelock LS 383 Bike-I VEO 50, 39,99 Euro
  • Herrmans H-Black MR4, 29,90 Euro
  • Herrmans H-Black MR8, 39,90 Euro
  • B&M Myc T senso plus, 49,90 Euro
  • XLC Sirius D45 S, 20 Euro
  • Büchel Shiny 40 SL, 24,95 Euro
  • Büchel Shiny 80 SL, 39,95 Euro
  • Büchel Tour 45 SL, 22,95 Euro
  • Spanninga Kendo+, 26,50 Euro
  • Spanninga Axendo 40, 33,50 Euro
  • Contec Dlux 30 N++, 14,95 Euro
  • Contec Dlux 50 N++, 29,95 Euro

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