0,00 €

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

0,00 €

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Fahrraddiebstahl was tun?

Im letzten Jahr wurden bundesweit 328.748 Fahrraddiebstähle angezeigt. Die wichtigsten Schritte nach einem Diebstahl teilte jetzt der Allgemeinen Deutsche Fahrrad-Clubs (ADFC) mit. Hier geben wir sie kurz wieder:

Abgestellte Fahrräder stehen im Fokus der Fahrraddiebe. Foto: Shutterstock

Wenn ein Fahrrad verschwindet, rät der ADFC, den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Häufig reicht die Anzeige bei der Polizei, der Versicherung muss man lediglich darlegen, dass das gestohlene Fahrrad nicht innerhalb einer Drei-Wochen-Frist aufgefunden werden konnte (AG Schweinfurt, 3 C 642/04).
Wenn ein versichertes Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung die Entschädigung gezahlt hat, muss man seine Versicherung schriftlich benachrichtigen. ADFC-Rechtexperte Roland Huhn: „Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt.“
Eine Hausratversicherung muss zahlen, wenn das Rad bei einem Einbruch entwendet wurde, auch aus einem abgeschlossenen Raum eines Hotels (Entscheidung Versicherungsombudsmann vom 6. August 2003, Aktenzeichen 8445/2003‑S). Der Bundesgerichtshof hat ältere Zusatzbedingungen zur Hausratversicherung für zulässig erklärt (IV ZR 87/07), die den Diebstahlschutz nachts zwischen 22 und 6 Uhr einschränken.
Wenn sich ein Fremder am eigenen oder geliehenen Rad zu schaffen macht, darf man den Dieb notfalls mit Gewalt davon abhalten, das Schloss zu zerschneiden und das Fahrrad mitzunehmen. „Sicherer ist es aber, die Polizei anzurufen und nur dann aktiv zu werden, wenn diese nicht rechtzeitig eintrifft“, sagt Huhn.
Man darf den Täter auch verfolgen, um das Rad zurückzuerlangen, so der ADFC. Es ist aber nicht zulässig, Wochen nach dem Diebstahl das irgendwo abgestellte oder auf einem Flohmarkt angebotene Fahrrad einfach wieder an sich zu nehmen. Auch wenn jemand zwischenzeitlich das Fahrrad gutgläubig erworben hat, also ohne vom Diebstahl zu wissen, bleibt es Eigentum des ursprünglichen Besitzers. „Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die Polizei einzuschalten“, rät der ADFC-Rechtsexperte.
Jedes fünfte gestohlene Fahrrad war übrigens nicht durch ein Schloss geschützt. „Allzu einfach sollte man es Dieben nicht machen, Fahrräder sollten mit einem soliden Schloss angeschlossen werden“, sagt Roland Huhn.

Vorschläge

Fahrbericht: 5 Pedelecs mit tiefem Einstieg

Kettler Traveller E Auch Kettler setzt 2012 auf den Bosch Motor. In der tourenorientierten Pedelec-Baureihe...

Tipps für die E-Bike-Akkupflege im Winter

Folgende Tipps gibt der Kölner Shop Eco-Mobility seinen Kunden für die Akkupflege eines E-Bikes...

Weltumrundung mit dem E-Bike und Ökostrom

Götz und Anastasia Burggraf sind globalcycle.org. Sie planen eine Weltumrundung mit dem Fahrrad. Aber...

Praxistest: Hercules Edison Pedelec mit Shimano Steps-Antrieb

Nur zwei Anbieter in Deutschland bauen schon den neuen Shimano Steps-Pedelec-Antrieb in ihre Fahrräder...

E-Bike-Reise Rur­ufer­rad­weg – GPS-Daten und Informationen zur Reise

Auf nur knapp 150 Kilometern fährt unser Autor Andreas Worm auf dem E-Bike durch...

E-Bike-Reichweite berechnen: Bosch hilft

Ein neuer Reichweitenrechner von Bosch im Internet ermittelt, wie weit man mit dem eigenen...


Anzeige