Fahrradlicht: sichtbar machen

Fahrrad-Scheinwerfer im Test

Fahrrad-Scheinwerfer mit Tagfahrlicht von bumm

Heute ist der kürzeste Tag des Jahres. Deshalb rufen der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und die Deutsche Verkehrswacht dazu auf, für eine funktionierende Beleuchtung zu sorgen und diese auch einzuschalten – und die Radtouren-Redaktion schließt sich an. Aus eigener Erfahrung wissen wir: Wer ohne Licht fährt, gefährdet sich im Winter besonders. Um als Radfahrer von Auto- und Lkw-Fahrern rechtzeitig wahrgenommen zu werden, muss man sich so sichtbar wie möglich machen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind ein dynamobetriebener weißer Scheinwerfer und ein rotes Rücklicht, ein weißer Frontreflektor, zwei rote Rückreflektoren – ein kleiner sowie ein großer, flächiger sowie je zwei gelbe Pedal- und Speichenreflektoren. Alternativ sind auch reflektierende weiße Ringe an Reifen oder Felgen zulässig. Batterieleuchten dürfen nur zusätzlich mitgenommen werden – sie ersetzen nicht die Dynamoanlage. Lediglich bei Rennrädern unter elf Kilogramm Gewicht reicht eine abnehmbare Batterie- oder Akkubeleuchtung, die am Tage mitzuführen ist.

Am sichersten sind Radfahrer mit moderner Lichttechnik unterwegs. Ein Nabendynamo und LED-Beleuchtung mit bis zu 60 Lux sorgen dafür, dass Radfahrer kaum zu übersehen sind und auch selbst besser sehen. Welche Scheinwerfer empfehlenswert sind, zeigt unser Test in RADtouren 1/11, den Sie hier noch einmal nachlesen können. ADFC und Verkehrswacht empfehlen außerdem, bei schlechten Lichtverhältnissen auch tagsüber die Beleuchtung einzuschalten.  Auch helle Kleidung mit reflektierenden Elementen sowie eine umsichtige, zurückhaltende Fahrweise gehören zur Sicherheit dazu.

Foto: Frank Gleitsmann / Quelle: ADFC e.V.

Ein Gedanke zu “Fahrradlicht: sichtbar machen

  1. Der Gesetzgeber hinkt mit seinen schwammigen Formulierungen genauso wie mit seinen Kontrollen vor Ort hinterher. Was heute, im Zeitalter von Lichttechnik der Spitzenklasse, noch an Fahrrädern angebaut und verkauft wird und im Straßenverkehr teilnehmen darf, spottet jeder Beschreibung. Seitenläuferdynamos gehören verboten, ebenso die Funzelglühbirnen von anno dunnemals. Und wenn die Polizeibehörden fast nur noch vom Büro aus arbeiten oder mit 19000 Mann Atommüll begleiten ist es kein Wunder, dass Texte in Zeitungen (incl. Todesmeldungen) nichts bewirken. Ein Gesetz, was nicht vor Ort umfassend kontrolliert wir d ist das Papier nicht wert wo es drauf steht.

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